Massivhaus: Tipps für Bauherren und Hauseigentümer

Heizungsthermostat mit Geldscheinen auf einem Bauplan

Lastenzuschuss: Finanzielle Hilfe auch für Hauseigentümer

Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder eine längere Erkrankung des Hauptverdieners kann insbesondere für Familien mit Kindern eine wirtschaftliche Belastung sein. In solchen Ausnahmefällen greift der Staat einem Hauseigentümer, der gemeinsam mit seiner Familie das Haus bewohnt, über den sogenannten Lastenzuschuss finanziell unter die Arme. Vergleichbar ist der Lastenzuschuss mit dem Wohngeld, das Mieter bei finanziellen Engpässen erhalten.

Allgemein gilt beim Lastenzuschuss: Der Staat beteiligt sich an all jenen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim stehen. Zuschussfähig sind insbesondere Zins- und Tilgungsleistungen für das Hypotheken-Darlehen. Finanzielle Hilfe vom Staat erhält der Eigentümer ebenfalls bei Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung sowie Instandsetzung. Überdies sind die Grundbesitzabgaben im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus zuschussfähig. Das gilt ebenfalls für die Beiträge zum Eigenheim-typischen Versicherungsschutz, also vor allem Wohngebäude- sowie Elementarschäden-Policen. Schließlich: Falls die Hauseigentümer-Familie hohe Heizkosten finanziell nicht mehr tragen kann, besteht hier ebenfalls ein Anspruch auf Lastenzuschuss.

Der Lastenzuschuss wird auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien berechnet. So hängt die Höhe des Lastenzuschusses ab von der Zahl der Familienmitglieder, die im Haus wohnen, dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder sowie von der Summe sämtlicher Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen, sofern die einzelnen Ausgabenposten zuschussfähig sind. Ein Lastenzuschuss muss beantragt werden. Ansprechpartner sind die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden.

Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet unter www.wohngeld.org.