Ein Jahr Baukindergeld – Eine erste Auswertung

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Um Wohneigentum zu fördern und dabei Familien zu unterstützen, entschied man sich 2018 für die Einführung des Baukindergeldes. Nun gab es anlässlich des einjährigen Bestehens eine erste Auswertung mit überraschenden Ergebnissen. Was Familien bei der Antragsstellung zukünftig beachten müssen und ob das Baukindergeld bis zum Ende verfügbar bleibt, erfahren Sie hier!

Vor einem Jahr wurde das Baukindergeld als staatliche Förderung für den Kauf oder Bau von Wohneigentum für Familien mit Kindern eingeführt. Die Förderung sollte vor allem junge Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen und ihnen so den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Das zuständige Bundesinnenministerium, auch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, kurz BMI, genannt, zog anlässlich des einjährigen Bestehens im September das erste Fazit.

Seit der Einführung gingen knapp 135.000 Anträge bei der Förderbank KfW ein, die für die Auszahlung verantwortlich ist. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Bei 60 Prozent liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro. Mehr als 80 Prozent der Antragssteller haben ein oder zwei Kinder. Die Mehrheit davon, nämlich 65 Prozent, sind Familien mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren. Nur bei 35 Prozent der Antragssteller sind die Kinder unter zwei Jahren alt.
Ebenso wurde das Baukindergeld mehrheitlich für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt. Lediglich bei 24 Prozent wurde der Neubau von Wohneigentum gefördert. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 2,8 Milliarden Euro vergeben, insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Budgetrahmen bleibt – gute Aussichten bis 2021

Im Zuge der Auswertung erklärte das Bundesministerium unter anderem, das Budget des Baukindergelds nicht zu erhöhen, auch wenn der Fördertopf früher aufgebraucht sei. Die Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Hier gilt also: wer zuerst kommt, kriegt zuerst. Da bereits im ersten Jahr etwa ein Drittel des Fördergeldes vergeben wurde, stellt sich die Frage, wann die Mittel ausgeschöpft sein werden. Bauwillige, die auf das Fördergeld setzen, müssen also gut planen. Hochrechnungen zu Verfügbarkeit des Baukindergeldes können beim Planen helfen, auf sie versteifen sollte man sich allerdings nicht. So geht man momentan davon aus, dass die Förderung für maximal 833.333 Kinder oder 490.195 Anträge reichen wird. Werden weiterhin wöchentlich bei der KfW 2.400 Anträge gestellt werden, liegen bis Ende 2019 insgesamt etwa 169.865 Anträge vor, bis Ende 2020 285.065 und bis Oktober 2021 400.265 Anträge. Das sind also optimistische Aussichten für Familien, die erst im kommenden Jahr ihre Hausbau-Pläne angehen wollen.
Grundsätzlich raten Finanzexperten ab, das Baukindergeld für die monatlichen Kreditzahlungen einzuplanen. Meist ist die Laufzeit des Darlehens länger als das Baukindergeld, sodass dann gegebenenfalls eine Finanzierungslücke entstünde. Das Fördergeld sollte besser für Sondertilgungen oder Ausgaben wie Carport oder Gartenanlage genutzt werden.

Allgemeines zum Baukindergeld

Baukindergeld gibt es für Familien, Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das sie Kindergeld beziehen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine Grenze von 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigen und pro Kind gilt zusätzlich ein Freibetrag von 15.000 Euro. Berechtigte erhalten pro Kind 1.200 Euro pro Jahr für die Dauer von 10 Jahren. Somit werden pro Kind maximal 12.000 Euro ausgezahlt.

Entscheidend für die Beantragung von Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1.Januar 2018 und dem 31.Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Dies ist jedoch nicht der Termin für den Einzug, welcher auch noch nach dem 31.12.2020 liegen kann. Die Deadline für den Einzug ist der 31.12.2023, also bis zu drei Jahre nach dem Kauf. Der Antrag auf Förderung kann erst nach dem Bezug der Immobilie und bis spätestens sechs Monate nach dem Einzug bei der KfW online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Förderbedingungen im Mai 2019 korrigiert

Gefördert werden der Ersterwerb von selbstgenutzten Immobilien, Neubauten und Eigentumswohnungen, die in Deutschland liegen. Die Förderbedingungen wurden zum 17. Mai 2019 korrigiert und eingeschränkt. Ausgenommen von der Förderung sind seitdem Ferien- und Wochenendimmobilien, Schenkungen, Erbschaften und sonstige Übertragung von Wohneigentum im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenso ist der Erwerb oder die Übertragung von Eigentum auf Dauer zwischen Ehepartnern oder anderen Lebenspartnern oder von Verwandten in gerader Linie, sowie der Wiedererwerb von Immobilien, die bereits früher schon Eigentum gewesen sind, von der Förderung ausgeschlossen.

Baukindergeld treibt Preise für Bestandsimmobilien

Kritiker des Baukindergelds bemängeln, dass die Förderung bislang zu stark für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt und damit kein neuer Wohnraum geschaffen wurde. Dieser ist jedoch dringend notwendig, um den angespannten Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Zudem sind seit der Einführung des Baukindergelds aufgrund der gestiegenen Nachfrage die Preise für bestehende Häuser gestiegen. Die Förderung wirkt sich damit nachteilig auf einkommensschwache Familien aus. Gerade vor dem Hintergrund, dass Immobilien zum wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge werden, ist es sinnvoll, Eigentum zu erwerben. Das Institut der Deutschen Wirtschaft fordert daher, dass die Kauferwerbsnebenkosten sinken, damit weniger Eigenkapital notwendig ist. Zum Beispiel sollte ein Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer eingeräumt und die Notarkosten gesenkt werden.

Niedrige Bauzinsen erleichtern Bau des Eigenheims

Familien, die das Baukindergeld als Förderung nutzen wollen, sollten sich zuallererst von einem Baufinanzspezialisten das Budget, das ihnen für den Hauskauf zu Verfügung steht, ausrechnen lassen. Durch das erneute Sinken der Bauzinsen sind Baukredite so günstig wie nie. Selbst wenn noch kein Grundstück in Aussicht ist, können Bauwillige von einem Massivhausanbieter wie Town & Country Haus Angebote für den Bau eines Massivhauses zum Festpreis einholen. Die Town & Country Haus Bauspezialisten kennen sich aus mit den Förderprogrammen, die für die Bauherren in Frage kommen und sind ebenfalls bei der Suche eines Baugrundstückes behilflich. Zudem bietet der Town & Country Finanzierungsservice die Möglichkeit das Baukindergeld in Kooperation mit der Cronbank vorzufinanzieren. So kann es bereits im Rahmen der Finanzierungsplanung als eigenkapitalersetzendes Mittel berücksichtigt werden.

1. Spatenstich für ein neues Projekt in Halle

Morgenstund hat Gold im Mund .. Bei einem wunderschönen Sonnenaufgang konnte das Town&Country-Team Halle gemeinsam mit Bauherrenfamilie L. den 1. Spatenstich für ein neues Projekt in Halle begehen.
Und wie immer durften die Bauherren neben dem Spaten auch mal den Bagger betätigen.
Eine schöne Bauzeit wünschen Falk Bellmann und das gesamte Town&Country-Team Halle.

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Der aktuelle Stand im Bereich Wohnungs – und Baupolitik – Was hat sich seit Beginn 2019 getan?

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Anfang September nahm der Bundestag nach der parlamentarischen Sommerpause die Arbeit wieder auf. Bezahlbaren Wohnraum schaffen und ökologisches Wohnen fördern sind und bleiben Schwerpunkte der Regierungskoalition. Knapp zwei Monate vor dem Ende 2019 nun ein erstes Fazit: Wie ist der aktuelle Stand im Bereich Wohnungs- und Baupolitik? Was muss noch passieren, damit der Wohnraummangel abnimmt?

In letzter Zeit berichteten Medien immer wieder von steigenden Immobilienpreisen, steigenden Mieten und Wohnraummangel. Diesen Problemen wollte sich die Regierungskoalition annehmen. Seit Jahresbeginn hat sich einiges in der Wohnungs- und Baupolitik getan, vor allem bei den Themen Mietpreisbremse, Baukindergeld, Erwerb von Wohneigentum, Reform der Grundsteuer, Schaffung von Bauland und Förderungen von umweltfreundlichen Bauen. Nun neigt sich 2019 dem Ende und es ist an der Zeit ein Fazit zu ziehen: Was brachten die ergriffenen Maßnahmen? Bei welchen Themen besteht noch Handlungsbedarf?

Mietpreisbremse und Mietendeckel

Zum 1. Januar 2019 verschärfte die Große Koalition die Mietpreisbremse, um drastische Erhöhungen der Kaltmiete von bis zu 45 % einzudämmen. Seitdem darf bei Neuvermietung von Bestandswohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die geforderte Miete die Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 % übersteigen. Von dieser Regel ausgenommen sind Neubauten und modernisierte Bestandswohnungen. Hier sind Vermieter nicht an Vergleichsmieten gebunden.

Der Koalitionsausschuss beschloss am 18. August 2019 eine Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre. Unrechtmäßig zu viel verlangte Miete kann so auch rückwirkend zurückgefordert werden. Auch der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Zwei Tage später, am 20. August 2019, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit von Mietbremse und Grundgesetz. Die Richter merkten jedoch an, dass der fehlende Wohnraum nicht durch Einfrieren der Mietpreise geschaffen wird, sondern durch Bauen von neuen Wohnungen. Zudem ist Familien, die eine größere Wohnung suchen, mit einer Mietpreisbremse nicht automatisch geholfen. Vermieter würden weiterhin gutverdienenden Singles und Paaren eher den Zuschlag für eine Wohnung geben. Um das zukünftig zu verhindern, soll ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts bis Jahresende vorgelegt werden.

Baukindergeld

Im Herbst 2018 führte die Bundesregierung das Baukindergeld ein. Bis voraussichtlich 2021 werden beim Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie Familien mit Kindern mit 12.000 Euro pro Kind über 10 Jahre lang gefördert. Laut einer Analyse des Hamburger Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (Gewos) hat sich dadurch der Umsatz von Ein- und Zweifamilienhäusern um 10 % gesteigert. Im Jahr 2018 wurden 248.500 Einfamilienhäuser gekauft – so viele wie noch nie zuvor, berichtet die FAZ am 29.8.2019. Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert, dass der größte Teil des Fördergeldes in bestehende Immobilien fließt und damit den Eigentumserwerb und nicht den Wohnungsbau fördert. Bis Ende 2019 soll die Förderung evaluiert werden, damit die Wohnungsbauprämie durch Anpassungen für weitere Impulse sorgt.

Kosten für den Erwerb von Wohneigentum

Der Koalitionsausschuss hat sich in der Tagung vom 18. August 2019 für die Senkung der Nebenkosten für den Kauf von selbstgenutztem Wohnraum ausgesprochen. Die Nebenkosten für Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer und eventuell Maklerkosten machen derzeit ca. 15 % der Kaufnebenkosten aus. Zudem sollen zukünftig Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.

Reform der Grundsteuer

Die derzeit größte Baustelle in der Wohnungs- und Baupolitik ist die Reform der Grundsteuer. Diese wird nicht nur von Eigentümern gezahlt, sondern auch auf Mieter umgelegt. Die derzeitige Berechnungsformel, welche auf Einheitswerten beruht, ist veraltet und soll nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 reformiert werden. Nach dem momentanen Stand der Planung kommt es in den Bundesländern zu unterschiedlichen Berechnungsregeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz möchte die Berechnung der Grundsteuer anhand der Grundstückswerte, dem Alter der Gebäude und der durchschnittlichen Mietkosten vornehmen. Manche Bundesländer streben aber eine gerechtere und einfachere Berechnung anhand der Grundstücksfläche an. Die neuen Bewertungsgrundlagen sollen ab 2025 gültig sein.

Bauland

Ebenso hat die Koalition Maßnahmen zur Schaffung von Bauland beschlossen. Die Mobilisierung von Bauland für Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) soll hierfür die Grundlage sein. Bietet der Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume, soll ein zusätzliches Budget von 100 Mio. Euro für ein Investitionspaket zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, Baulücken durch die Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch ein erleichtertes Baugebot zu schließen. Im ländlichen Raum soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden.

Förderung von umweltfreundlicherem Bauen

Die Regierung plant Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung. Über konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen wird im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.

 

 

Glückwunsch zum Einzug in das Raumwunder 100

Und wieder konnte das Town & Country-Team Halle eine Familie glücklich machen und den lang ersehnten Traum vom eigenen Haus erfüllen !
Ganz herzlichen Glückwunsch an Fam. R. in Landsberg zum Einzug in das „Raumwunder 100“.
Liebe Grüße von Falk Bellmann und dem gesamten Town & Country-Team Halle.

Mehr Infos zum Haustyp: https://bit.ly/2qGbD6H

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Neu: Schicke Eingangsüberdachung

Neu: Viele Town & Country Häuser erhalten jetzt eine schicke Eingangsüberdachung. Das Vordach besteht aus einem Dach und einem Seitenelement.
Eine integrierte LED-Beleuchtung im Dachelement sorgt für eine angenehme Ausleuchtung des Eingangsbereiches.

Mit dem farbigen Besenzugputz wird der Eingangsbereich zu einem echter Hingucker, der die Haustür im Eingangsbereich in den Vordergrund rückt.

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