Hurra, 1.Spatenstich in Merseburg!

Fall Bellmann und das gesamte Team vom Town&Country-Zentrum Halle gratulieren unserer glücklichen Bauherrenfamilie R. zum Baustart ihres Traumhauses „Stadtvilla Flair 145“.
Und wie immer durften die Bauherren auch mal auf den Bagger 🚜

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Hausbau-202011-03

Das Problem mit dem Einfamilienhaus – droht das Ende des Bautyps?

„Baut keine Einfamilienhäuser mehr!“ – So oder so ähnlich lautet die Forderung der Grünen in Köln und auch viele Architekturkritiker wünschen sich das baldige Ende des Bautyps. Aber warum ist das bei Bauherren so beliebte Einfamilienhaus plötzlich so verhasst? Gibt es überhaupt Alternativen, die mit dem Haus für eine Familie mithalten können?

Wer baut, entscheidet sich meist für ein Einfamilienhaus. Das bestätigen auch die Zahlen des Statistik-Portals statista. Seit 2001 wächst die Zahl der Einfamilienhäuser in Deutschland. Gab es damals noch rund 13,9 Millionen Häuser dieses Bautyps in der Bundesrepublik, sind es 2019 schon fast 16 Millionen. Dabei machen Schlagzeilen wie „Das Einfamilienhaus als Auslaufmodell“ seit einigen Jahren die Runde und auch eine aktuelle Forderungen der Grünen aus Köln facht die Diskussion um den beliebten Bautyp wieder an.

Einfamilienhaus-als-Auslaufmodell

Weg mit dem Einfamilienhaus!

Geht es nach den Grünen aus Köln, dann wird zukünftig kein Einfamilienhaus mehr gebaut. Diese Forderung basiert dabei vor allem auf alten Argumenten, welche bereits 2018/2019 im Baukulturbericht „Erbe – Bestand – Zukunft“ der Bundesstiftung Baukultur thematisiert wurden. Flächenverbrauch und die Verdrängung der Natur durch Neubaugebiete, die meist schlechte städtebauliche Gestaltung eben dieser oder das höhere Verkehrsaufkommen durch Pendler sind nur einige von vielen Gründen, die gegen das Einfamilienhaus sprechen. Doch wie stellen sich die Grünen die Alternative zum Einfamilienhaus vor?

Hausbau nur noch im Sinne der Nachverdichtung

In der Großstadt Köln sollen Einfamilienhäuser radikal durch Geschosswohnungen abgelöst werden. Diese sollen Hochhäuser-ähnlich nur auf bereits versiegelten Flächen wie Industriegebieten, Parkplätzen, Straßen, Gleisen oder Supermärkten entstehen. Generell müssten sich die Menschen an Downsizing, also viel weniger Wohnraum als aktuell, gewöhnen. Senioren zum Beispiel könnten daher zukünftig in Wohngemeinschaften zusammenleben.

Ein Verbot ist ausgeschlossen!

Markus Neppl, Professor für Stadtquartiersplanung am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), geht das zu weit. Laut ihm passen Geschosswohnungen nicht in dörflich-geprägte Stadtteile. Es entstehe ein Riss zur gewachsenen Ortsstruktur, zudem würden sich Ghettos bilden, berichtet die Zeitung „Badische Neue Nachrichten“ weiter. Fred Gresens, Bezirksvorsitzender der Architektenkammer Südbaden hält ein Verbot von Einfamilienhäuser für ausgeschlossen und meint: „Das Einfamilienhaus hat seine Berechtigung, weil es einen Bedarf gibt!“

Auch Jürgen Dawo, Gründer des Massivhausbauunternehmens Town & Country Haus, hält nichts von der Forderung der Grünen: „Das Einfamilienhaus bietet Vorteile, die die Geschosswohnung nicht entkräften kann. Viele bauen, weil sie eben nicht mehr in einer kleinen (Miet-)Wohnung leben möchten.“
Dennoch sieht auch der Gründer von Deutschlands meistgebautem Markenhaus einen Bedarf an Veränderungen. „Früher gab es Grundstücke mit 1000 oder mehr Quadratmetern. Das ist heutzutage selten der Fall. Noch dazu müssen Bauherren heute für ein Einfamilienhaus viel mehr zahlen als noch vor 5 oder 10 Jahren“, erklärt Dawo weiter. Über kurz oder lang seien vor allem Doppel- oder Mehrfamilienhäuser die Zukunft. Ein Aussterben des Einfamilienhauses, vor allem im Umland von Städten oder auf dem Dorf, hält Dawo allerdings für ausgeschlossen.

Haustyp Flair 134 in Gutenberg

Wenn das Gerüst weg ist, kommt das Haus endlich zum Vorschein. So gerade geschehen bei unserer Bauherrenfamilie K. in Gutenberg (Haustyp „Flair 134“).

Falk Bellmann und das gesamte Town&Country-Zentrum Halle wünschen weiterhin einen so reibungslosen Bauablauf.

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Richtfest imm Saalekreis

Vor gerade mal 8 Wochen war der erste Spatenstich und nun knallten schon die Sektkorken zum Richtfest 🙂

Das Town&Country-Zentrum Halle gratuliert Familie B. in der Saalkreisgemeinde B. zum Richtfest Ihres Bungalows.
Wir wünschen weiterhin einen so reibungslosen Bauablauf wie bisher.

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Immobilienverrentung: Haus gegen Rente

Viele Senioren besitzen in der letzten Phase ihres Lebens ein beträchtliches Vermögen – allerdings steckt das meistens in der eigenen Immobilie. Hier könnte die Immobilienverrentung interessant werden. Um sich einen finanziellen Puffer zu verschaffen, lässt sich das Haus verkaufen. Im Gegenzug dafür gibt es lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Leibrente.

Wie sagt man so schön: Wer baut, sorgt für das Alter vor und tatsächlich gilt die eigene Immobilie als sichere Vorsorge. Doch trotz Haus und abgezahlter Kredite haben Senioren heutzutage häufig finanzielle Engpässe. Steigende Kosten und eine geringe monatliche Rente sind zwei Gründe dafür. Eine Verrentung der Immobilie, auch Leibrente genannt, kann finanziellen Spielraum ermöglichen.

Immobilienverrentung-Rentner-Haus-Eigentum

Was bedeutet die Immobilienverrentung?

Bei der Immobilienrente verkaufen Senioren Haus oder Wohnung, dürfen dafür bis zu ihrem Ableben mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnen und erhalten zusätzlich eine monatliche Rente. Stirbt der Verkäufer, geht die Immobilie an den neuen Eigentümer über. Zur Sicherung des Wohn- und Nutzungsrechts werden die Vereinbarungen notariell gesichert und als Reallast im Grundbuch eingetragen. Wie hoch die Leibrente ausfällt, bestimmen unter anderem der Immobilienwert, Laufzeit sowie Alter und Geschlecht des Verkäufers.

Bei der Leibrente sind verschiedene Konzepte möglich. Klassische Leibrenten sind mit dem Leben einer oder mehrerer Personen verbunden und enden mit deren Tod. Zeitlich befristete Leibrenten sind auf eine Höchstlaufzeit begrenzt. Wird dagegen eine Mindestlaufzeit vereinbart, wird die Leibrente beim Ableben der Person an die Erben weitergezahlt. Bei allen Modellen sind sowohl monatliche, vier-, halb- oder jährliche Zahlungen je nach Vertrag möglich.
Noch mehr Rechte erhält der Verkäufer beim Nießbrauch-Modell. Neben mietfreiem Wohnen darf der Verkäufer die Immobilie vermieten und über die Einnahmen frei verfügen – zum Beispiel, wenn er in ein Seniorenheim oder zu seinen Kindern zieht.

Vor- und Nachteile der Leibrente für den Verkäufer

Die Immobilienverrentung oder Leibrente bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich, die Verkäufer abwägen sollten. Die Leibrente bedeutet zunächst die Aufstockung der monatlichen Rente. Auch Modernisierungen, die mit vergleichsweise großer Verantwortung und Kosten verbunden sind, übernehmen die neuen Eigentümer des Hauses.

Verkäufer sollten allerdings beachten, dass die Immobilie nach dem Tod komplett an den Käufer fällt. An Kinder oder nahestehende Verwandte lässt sich das Haus dann nicht mehr vererben. Daher sollte man zunächst mit den Angehörigen diskutieren, ob sich alternative Lösungen ergeben. So könnten Senioren auch den eigenen Kindern die Immobilie schenken und von ihnen eine monatliche Leibrente erhalten.

Welche Vorteile bietet die Immobilienverrentung Käufern?

Vor allem im städtischen Raum mit knapp werdenden Grundstücken kann die Leibrente ein interessantes Immobilien-Modell sein. Allerdings ist Geduld gefragt, denn das Haus lässt sich womöglich viele Jahre nicht selbst nutzen. Ein weiterer Vorteil: Weil keine großen Einmalzahlungen fällig werden, benötigen Käufer in der Regel keinen Kredit und Zinsbindungen entfallen. Allerdings sollte man die monatliche Zahlung zuverlässig aufbringen können. Als Faustregel gilt: Je kürzer der Verkäufer in seiner Immobilie lebt, umso billiger ist der Kaufpreis. Lebt der Verkäufer länger als angenommen, zahlt man drauf. Auch dieses Risiko sollte man im Auge behalten.