Baustellensicherung beim Hausbau: So gehen Sie vor

Der Hausbau steht an? Um Gefahren zu reduzieren und sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, sollten Sie Ihre Baustelle umfassend sichern.

Eine fehlerhaft gesicherte Baustelle ist kein Kavaliersdelikt. Denn mit einer Baustelle schaffen Sie als Bauherr eine Gefahrenquelle, die es laut Verkehrssicherungspflicht zu sichern gilt: „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.“ Das gilt auch für Baustellen im privaten Hausbau. Kommt man dem nicht nach, kann das laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB $ 823) zu Schadensersatzforderungen führen. Der wirkungsvollste Schutz dagegen lautet: Gefahren von vornherein verhindern.

Blog-27-08-Baustelle-absichern-Hausbau

Typische Maßnahmen zur Baustellensicherung

Jeder Bauherr ist dazu verpflichtet, die Baustelle zu sichern. Aber was bedeutet das? Warnschilder wie „Das Betreten der Baustelle ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ reichen nicht aus, um eine Baustelle zu sichern. Sie sind schlichtweg unterstützende Maßnahmen. Auch das rote Absperrband ist nicht ausreichend, da es sich leicht überwinden lässt. Um den Zutritt zu verwehren, sichert ein geschlossener Bauzaun hingen Schutz. Denn er sollte spätestens nach Verlassen der Baustelle geschlossen sein, regelmäßig überprüft und defekte Stellen umgehend instandgesetzt werden. Warnschilder, Absperrbänder oder Planen schaffen zusätzlichen Schutz bei der Baustellensicherung. Während Signalleuchten für Sichtbarkeit im Dunklen sorgen.

Baustellen im Straßenverkehr

Sofern sich die Bauarbeiten auf den Straßenraum auswirken, gelten ebenso strenge Vorschriften. Ob Container am Straßenrand, ein in die Straße hineinragendes Baugerüst oder der Kran müssen vor Baubeginn von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Das selbstbestimmte Aufstellen von Verkehrsschildern oder Lichtkegeln reicht an dieser Stelle nicht aus. Denn all das regeln die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).

Lässt sich die Verkehrssicherungspflicht übertragen?

Zwar können Sie die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich an Dritte übertragen, zum Beispiel an das Bauunternehmen oder einen Architekten. Sofern Sie allerdings den Eindruck haben, die Baustelle sei unzureichend gesichert, müssen Sie dennoch auf Grundlage der Sorgfaltspflicht eingreifen. Aus diesem Grund empfehlen wir Bauherren immer den Abschluss einer Bauherrnhaftpflichtversicherung, die bereits im Hausbau-Schutzbrief von Town & Country Haus inklusive ist.

Mietpreisbremse missachtet – Lieber ein Haus bauen, statt hohe Mieten zahlen

In den letzten Jahren sind die Mieten drastisch gestiegen. Daran konnte auch die gesetzlich angeordnete Mietpreisbremse nichts ändern. Die zunehmende Verknappung bezahlbaren Wohnraums macht den Bau des eigenen Hauses immer attraktiver. Ein Grund, warum sich das Eigenheim gerade jetzt lohnt.

Deutschland ist und bleibt ein Land der Mieter. Zwar ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden aufgrund der Corona-Pandemie und dem Trend zum Home-Office gewachsen, aber dennoch lebt nur knapp jeder zweite Bundesbürger im Eigenheim. Und das, obwohl die Mieten in den letzten Jahren vielerorts stark gestiegen sind. Vor allem in den Großstädten ist das Wohnen teuer: In Hamburg müssen Mieter laut einer Analyse des Onlineportals ImmoScout24 mit 33,1 Prozent inzwischen mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufwenden. In München und Stuttgart ist der Wert sogar noch höher. Immer mehr Menschen rutschen ab in die Mietarmut.

Blog-30-08-Mietpreisbremse-missachtet-Miete-teuer

Mietpreisbremse als Lösung?

Um die Preisspirale zu stoppen, hat die Bundesregierung bereits 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Sie besagt, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Mietpreis bei Neuvermietungen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Gebracht hat die Regelung bisher scheinbar wenig: Eine Auswertung des Verbraucherportals CONNY ergab, dass die ohnehin stark umstrittene Mietpreisbremse bei den meisten Neuvermietungen missachtet wird. Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müssen die Mieter selbst aktiv werden und den Vermieter in seine Schranken weisen.

Eigenheim vs. Mietwohnung

Mit der Wohnungsknappheit sind auch die Preise für Bauland gestiegen, was viele Bauwillige zögern lässt. Dabei punktet ein Eigenheim gegenüber einer Mietwohnung mit vielen Vorteilen. Zum einen bietet ein Haus mehr Platz und zum anderen aber auch ein Stückchen Freiheit und Unabhängigkeit: Das eigene Domizil kann man so gestalten, wie man es möchte – ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen zu müssen. Auch finanziell lohnt sich der Schritt in die eigenen vier Wände. Nach wie vor befinden sich die Zinsen für Baugeld auf einem niedrigen Niveau. Der Unterschied zwischen monatlicher Miete und Kreditrate ist damit verschwindend gering. Während jedoch der Mietzins komplett in der Tasche des Vermieters verschwindet, wird mit jeder Tilgung Vermögen aufgebaut. Dabei bleibt die Kreditrate für Hausbesitzer immer gleich, während Mieter mit Mieterhöhungen rechnen müssen.

Zu mietähnlichen Konditionen ins Eigenheim

Town & Country Haus ermöglicht den Hausbau zu mietähnlichen Konditionen – und ebnet damit auch Normalverdienern den Weg ins Traumhaus. Im Preis enthalten ist ein umfangreiches Sicherheitspaket, das die Bauherren vor, während und nach dem Bau absichert.

Grundstück mit Bestandsgebäude für Neubau – was ist zu beachten?

Endlich hat man als Bauherr in spe ein traumhaftes Grundstück gefunden, das genau allen Wünschen entspricht: Die Lage ist top, die Größe vor allem für die Kinder ideal und der Preis ist fair. Wenn da nicht dieser kleine Wermutstropfen wäre: Auf dem Areal steht noch ein altes Gebäude, das so gar nicht zum geplanten Eigenheim passt. Doch Vorsicht – bei alten Gebäuden, die abgerissen werden sollen, lauern so einige Fallstricke.

Zunächst einmal ist der Gedanke, auf einem Grundstück aus Alt Neu zu machen ja gar nicht so verkehrt. Tatsächlich sind Baugrundstücke mit alten Bestandsgebäuden heute oft größer und günstiger als freie, verfügbare Bauplätze. Dennoch muss man sich als Käufer über einige Dinge vorab informieren, damit der Traum vom Eigenheim durch das Grundstück mit Bestandsgebäude nicht zum Fass ohne Boden wird.

Blog-20-08-Grundstueck-mit-Bestandsgebaeude

Grundbuch gibt Auskunft

Als erstes sollte man vor dem Kauf einen genauen Blick ins Grundbuch werfen – egal, ob das Bestandsgebäude saniert/wiederaufgebaut oder abgerissen werden soll. Es können beispielsweise noch Belastungen vorhanden sein, die eine Nutzung der Immobilie einschränken. Auch mögliche Altlasten sollte man vor dem Kauf überprüfen. Gerade wenn alte Gewerbeimmobilien auf dem Grundstück stehen, ist die Möglichkeit von bestehenden Altlasten gegeben. In diesem Fall sollten Grundstück und Bestandsgebäude auf alle Fälle von einem Experten beurteilt werden.

Was sagt der Bebauungsplan?

Unabhängig davon, welche Art von Bestandsgebäude auf dem Grundstück steht, gelten für einen Neubau oft andere Regeln. Die sind im Bebauungsplan der Gemeinde detailliert festgehalten und müssen streng beachtet werden. Ersichtlich ist beispielsweise, welche Bereiche des Grundstücks überhaupt bebaut werden dürfen und ob es beispielsweise Einschränkungen bezüglich der Dachform und Dachneigung oder der Geschossanzahl gibt.

Zusatzkosten bedenken

Ein Grundstück mit Bestandsgebäude ist oft günstig zu bekommen. Im Vorfeld sollte man sich aber genau erkundigen, welche Kosten, etwa durch den Abriss, einen eventuellen Erdabtrag, das Verlegen neuer Versorgungsleitungen und Abwasseranschlüsse entstehen können. Häufig sind ältere Immobilien noch mit umweltunverträglichen Stoffen wie Asbest gebaut. In einem solchen Fall kommen hohe Gebühren für eine besondere Sondermüllentsorgung hinzu. Am besten erkundigt man sich vorher bei Fachleuten, etwa von einem spezialisierten Abrissunternehmen.

Wichtige Frage: Darf das alte Haus auf einem Grundstück mit Bestandsgebäude überhaupt abgerissen werden?

Von einem schicken Eigenheim in eher ländlicher Umgebung träumen viele. Und da in den vergangenen Jahren viele alte Bauernhöfe aufgegeben wurden, locken außerhalb der Städte vermeintliche Schnäppchen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Beim sogenannten „Wohnen im Außenbereich“ ist ein Abriss des Bestandsgebäudes oft nicht erlaubt, beziehungsweise ein Neubau verboten. Hat man ein solches Grundstück mit Bestandsgebäude bereits gekauft, bleibt nicht selten nur die Möglichkeit, das alte Haus aufwendig zu renovieren, um überhaupt einen Wohnort zu haben.

Denkmal- und Bestandsschutz

Abgesehen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, können alte Immobilien auch aus anderen Gründen einem Abrissverbot unterliegen. Zum Beispiel, wenn sie unter den Bestandsschutz fallen. Dann sollten die Grundstückskäufer unbedingt mit der zuständigen Baubehörde sprechen, inwieweit ein Umbau der Immobilie zur weiteren Nutzung möglich ist. Denkbar wäre beispielsweise die Integration des Bestandsgebäudes (oder zumindest großer Teile davon) in den Neubau. Auch eine Umnutzung vorhandener Nebengebäude ist unter Umständen möglich, um die gewünschte Wohnraumgröße zu erhalten.

Abrissanzeige bedenken

Oft muss das örtliche Bauamt einen Abriss ohnehin genehmigen oder der Besitzer ist verpflichtet, den geplanten Abriss anzuzeigen, also dem Bauamt zu melden. Abriss- und Bauverordnungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, genaue Informationen darüber sind elementar.