Lumische Wohngesundheit – Wohlfühlen mit dem richtigen Licht

Sowohl das Tageslicht als auch künstliche Lichtquellen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, wie sich die Bewohner in den eigenen vier Wänden fühlen. In diesem Zusammenhang spielt die lumische Wohngesundheit eine ausschlaggebende Rolle. Sie lässt sich durch die Form beziehungsweise die Größe der Fenster sowie durch das Anbringen von Lampen mit Erfolg umsetzen.

Bei der lumischen Wohngesundheit handelt es sich um die Art und Weise der Beleuchtung im Eigenheim. Generell übt Licht in Wohnräumen eine starke Wirkung auf das Wohlbefinden der Bewohner aus. Idealerweise kommt tagsüber viel Helligkeit durch die Fenster in die genutzten Zimmer. Allerdings ist es häufig bedingt durch bewölkte Wetterlagen eher düster in den Innenbereichen, vor allem in den Wintermonaten mit sehr kurzen Tagen und langen Nächten.

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Diesbezüglich können passende Leuchtmittel eine angenehme Atmosphäre schaffen, die mit warmen Weißtönen strahlen. Auf diese Weise können Sie sich dank der richtigen Beleuchtung auch bei schwindendem Tageslicht noch aktiv und lebhaft fühlen. Deswegen ist schon bei der Planung des Hauses sowie bei Renovierungsarbeiten ein lumisches Lichtkonzept notwendig, um eine umfassende Wohngesundheit zu ermöglichen.

Bodentiefe Fenster bringen Licht ins Haus

Menschen brauchen möglichst viel Tageslicht. Besonders in Wohnräumen ist dies wichtig für eine gleichbleibend hohe Leistungsfähigkeit und durchgehende Wohngesundheit. Dank der Helligkeit schüttet der Organismus den Wachmacher Cortisol sowie das Glückshormon Serotonin aus, um sich wach und konzentriert zu fühlen.

Diese Aspekte sind unbedingt beim Hausbau zu bedenken, vor allem in den oft frequentierten Räumen. So können Sie einen sehr hohen Anteil an Tageslicht durch viele bodentiefe Fenster erreichen, speziell in der Küche, dem Arbeits-, Ess- und Wohnzimmer. Einen lumisch hohen Wert haben auch Dachfenster und eine Haustür mit einem Lichtstreifen, sodass es selbst im dunklen Hausflur hell ist.

Um möglichst viel natürliches Licht zu erhalten, sollten die Fenster optimal nach den verschiedenen Himmelsrichtungen ausgerichtet werden. Für die am Morgen genutzten Wohnräume ist eine östliche Ausrichtung perfekt. Wenn der Aufenthalt in den Räumen dagegen eher am Nachmittag und Abend stattfindet, ist eine Ausrichtung nach Süden und Westen ideal. Darüber hinaus lässt sich mit bodentiefen Fenstern auch nachhaltig die Stromrechnung senken, da weniger Energie für die Beleuchtung notwendig ist.

Die richtigen Lampen für jeden Wohnraum

Nach dem Sonnenuntergang sind andere Lichtquellen für die Beleuchtung erforderlich. Als Grundlage dient eine starke Deckenleuchte, die bei Bedarf den ganzen Raum erhellt. Für eine gemütliche Atmosphäre sorgen Steh- und Tischlampen, welche über den ganzen Raum hinweg verteilt werden. So blenden die Lichtquellen nicht und spenden trotzdem genügend Helligkeit, um zu lesen oder anderen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen.

Was bedeuten Lux und Lumen?

Lumen bezeichnet den Lichtstrom einer Lichtquelle. Der Begriff wird auf internationaler Ebene als standardisierte Maßeinheit verwendet. Davon leitet sich auch das Adjektiv lumisch ab. In diesem Zusammenhang gibt der Lichtstrom an, welche Menge an Licht erzeugt wird. So können die Verbraucher anhand der Angabe in Lumen einschätzen, wie hell eine Lampe strahlt. Je mehr Lumen eine Lichtquelle aufweist, desto wacher ist grundsätzlich das dadurch erlebte Gefühl.

Dagegen steht die Bezeichnung Lux für die Beleuchtungsstärke, die real gesehen auf der beleuchteten Fläche ankommt. Dabei kann es sich um den Boden oder eine Arbeitsfläche handeln. Dabei ist dieser Effekt unabhängig davon, wie viel Helligkeit das Leuchtmittel theoretisch gesehen ausstrahlt.

Richfest eines Winkelbungalow 128

Das Town&Country-Team Halle konnte dieser Tage gemeinsam mit der Bauherrenfamilie D. das Richfest eines „Winkelbungalow 128“ in Petersberg feiern.
Falk Bellmann und das gesamte Town&Country-Team Halle wünschen weiterhin eine schöne Bauzeit.

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Neue KfW-Förderung seit Juli: Das bringt sie

Die Bundesregierung will die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 schneller erreichen. Damit Bauherren zukünftig mehr erneuerbare Energien einsetzen, wurde die Förderung für Neu- und Bestandsbauten angepasst. Was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Sie im News-Artikel.

Die Bundesregierung hat die Förderung für energetische Baumaßnahmen im Neubau und Bestand weiterentwickelt und bündelt die Maßnahmen seit Anfang 2021 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Seit Juli 2021 lösen nun die KfW-Programme Wohngebäude – Kredit 261 und 262 die bisherigen Programme ab.

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Mit der Neustrukturierung will der Bund die Klimaziele 2030 im Gebäudesektor schneller erreichen. Bis 2045 will man klimaneutral sein. Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster dazu: „Die Potenziale zur CO2-Einsparung sind gewaltig, besonders dann, wenn dabei auch die Chancen der Digitalisierung und der Erneuerbaren Energien genutzt werden.“ Mit dem BEG wolle man einen Anreiz schaffen, mehr in erneuerbare Energien zu investieren.

Verschiedene Maßnahmen, aber nur ein Förderantrag

Für Hauseigentümer bringt die vereinheitlichte Förderstruktur im BEG mehr Flexibilität und klare Abläufe. Denn auch, wenn man zukünftig mehrere Maßnahmen beantragen will, muss nur ein Antrag gestellt werden. Fördermaßnahmen lassen sich in Zukunft durch einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Investitionszuschuss durch die KfW oder das BAFA realisieren.

Allerdings sind auch die neuen Förderungen an Bedingungen geknüpft, die zum Teil strenger gefasst sind. Voraussetzung für eine Förderung ist zum Beispiel, einen Energieeffizienz-Experten aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden. Das Erstgespräch muss auf einem Formular der KfW-Bank dokumentiert werden und zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner vorliegen, damit der Kredit beantragt werden kann.

Die wichtigsten Neuerungen im BEG für Bauherren auf einen Blick:
  • Förderangebote rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung lassen sich zukünftig zentral mit nur einem Antrag bei der KfW oder dem BAFA beantragen.
  • Die Effizienzhaus-Standards wurden geändert: Neu sind das Effizienzhaus EE und das Effizienzhaus NH. Das Effizienzhaus EE wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien erreicht wird. Ein Effizienzhaus NH ist ein Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat.
  • Digitalisierungsmaßnahmen, die zur positiven Energiebilanz eines Hauses beitragen, werden ebenfalls gefördert.
  • Einzelmaßnahmen , die nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten ebenfalls eine bessere Förderung.

Unser Tipp für Bauherren, die gerade ihre Baumaßnahme planen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat häufig gestellte Fragen in einem ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.

KfW-Antrag „Wallbox“: Förderung aufgestockt und Frist um 3 Monate verlängert

Immer mehr Hausbesitzer haben bei der KfW einen Antrag auf Förderung einer Wallbox gestellt. Wegen Terminverzögerungen bei Lieferungen und Montage wurde die Frist für eingereichte Anträge laut energie-experten.org nun um drei Monate verlängert. Zudem wird die Förderung um 300 Millionen Euro aufgestockt.

Wer beim Hausbau den zukünftigen Kauf eines Elektroautos berücksichtigt und eine eigene Ladestation oder Wallbox installieren lässt, wurde bislang vom Staat finanziell unterstützt. Gefördert wurde, bereits in einem früheren News-Beitrag berichtet, eine Ladestation oder Wallbox mit 900,00 Euro pro Ladepunkt. Diese musste nach Bewilligung des Antrags innerhalb von 9 Monaten montiert und die Rechnungsnachweise im KfW-Portal hochgeladen sein.

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Zahlreiche Hausbesitzer haben diese Fördermöglichkeit genutzt und Anträge bei der KfW eingereicht. Allerdings haben sich nun laut Bild-Zeitung nicht nur die Lieferzeiten der Wallboxen verlängert, sondern kommen auch die Fachbetriebe mit der Montage kaum hinterher. Was also tun, um die Fördergelder nicht verstreichen zu lassen?

KfW-Fristen verlängern: So funktioniert es

Wer seine Wallbox bislang nicht innerhalb der geforderten Frist an die Wand bekam, konnte einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung stellen. Das ist auch weiterhin möglich. Dazu beschreibt die KfW das Vorgehen in ihrem Programm „Ladestationen für Elektroautos Wohngebäude“ (440) wie folgt:

„Laden Sie kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorliegenden Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Für noch fehlende Rechnungen übermitteln Sie uns eine frei formulierte Erklärung, warum diese noch nicht vorliegen. Das ist die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten.“

KfW verlängert Frist für frühzeitig gestellte Anträge um 3 Monate

Laut www.energie-experten.org wurde die Frist für frühzeitig gestellte Anträge darüber hinaus von 9 auf 12 Monate verlängert. Die KfW habe die Antragsteller darüber am 24.06.2021 informiert. Die Frist gelte ab Datum der ursprünglichen Einreichungsfrist, die man im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ finden kann. Bis zum neuen Fristende können nun die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden.

Für Antragsteller ist dies eine gute Nachricht, die für Entspannung sorgt. Die Bau-Experten von Town & Country Haus empfehlen Antragstellern trotzdem, im KfW-Zuschussportal relevante Mails zu prüfen und sich bei Fragen mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. So entgeht Antragstellern keine Bedingung für die wichtigen Fördernachweise.

Wallbox-Förderung für Neuanträge aufgestockt

Wer allerdings bislang keinen Förderantrag auf eine Wallbox gestellt hat, hatte schlechte Karten: Die KfW teilte auf ihrer Webseite mit, dass alle Fördermittel erschöpft seien. Letzte Woche dann die gute Nachricht: Die Förderung wurde um 300 Millionen Euro aufgestockt! So haben Hausbesitzer erneut die Chance, sich jetzt noch eine Wallbox anzuschaffen. Allerdings sollte man sich beeilen – die Nachfrage sei groß!

Preis- und Beschaffungsprobleme beim Hausbau werden zur Chef-Sache: Die Preisgleitklausel für Baumaterial kommt

Seit Jahren kennen die Preise beim Hausbau nur eine Richtung: steigend nach oben. Zuletzt befeuerten vor allem Lieferengpässe die Kosten von Baumaterialien wie Holz, Dämmung oder Stahl. Nun soll die Politik eingreifen und das Problem entschärfen, unter anderem mit einer Stoffpreisgleitklausel. Doch was bedeutet das für Bauunternehmen und Bauherren?

Die Bau- und Ausbauhandwerke haben sich während der Corona-Krise als starke wirtschaftliche Stütze erwiesen. Lagen andere Branchen, wie der Tourismus oder die Gastronomie lahm, boomte das Handwerk, allen voran der Hausbau. Doch jetzt, wo die Inzidenzen sinken und der normale Alltag für die Deutschen zurückkehrt, wird genau diese Branche mit massiven Preissteigerungen und Beschaffungsproblemen von Baumaterialien zum Sorgenkind der deutschen Wirtschaft.

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Die Politik soll helfen

„Die Politik ist aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente so rasch es geht einzusetzen, um den Verwerfungen auf dem Markt für Baumaterialien entgegenzuwirken und diese in den Griff zu bekommen.“ Beinah als Hilferuf formuliert Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), seine Aufforderung an die Politik und begrüßt zugleich, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier das Problem zur Chefsache erklärt hat.

Grünes Licht für die Preisgleitklausel

Um zusätzlich belastende Faktoren aus dem Weg zu räumen, gab das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Umwelt (BMI) bereits grünes Licht für eine Preisgleitklausel. Diese hilft vor allem Bauunternehmen, die aufgrund einer verbindlichen Preiskalkulation vor dem Auftrag nach Abschluss auf Mehrkosten durch Preiserhöhungen sitzen bleiben. Dank der Stoffpreisgleitklausel dürfen diese Mehrkosten zukünftig zum Teil auch auf Auftraggeber umgelagert werden – trotz vereinbarter Festpreiskalkulation. Medienberichte sprechen hier zunächst nur von öffentlichen Auftraggebern. Wie ist es also im privaten Bereich? Müssen auch Bauherren bald mit noch mehr nicht kalkulierten Kosten rechnen?

Festpreisgarantie vs. Preisgleitklausel

„Bei Town & Country Haus kommt aktuell keine Preisgleitklausel zum Einsatz“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Deutschlands meistgebautem Markenhaus. „Unsere Bauherren profitieren ab der Unterschrift auf ihrem Hausbau-Vertrag von einer 12 Monate Festpreisgarantie, welche für Preissicherheit sorgt. Steigen die Preise für Baumaterialien in dieser Zeit, bleiben TC Bauherren von Mehrkosten verschont – das garantieren wir!“