Baukindergeld: Frist zum Jahresende beachten Veröffentlicht am 14. September 2020 von Towny Jetzt aber schnell ! Baugenehmigung muß bis 31.12.2020 vorliegen. Bei Fragen gleich anrufen: 0345/6821925 Beigefügter Artikel aus: Mitteldeutsche Zeitung v. 03.09.2020